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Osiris

Auf dieser Seite finden Sie weitere Auskünfte über Osiris, die Plattform der Region Brüssel-Hauptstadt, die die Informationen über (Erd)arbeiten, Veranstaltungen und Behinderung des öffentlichen Eigentums in der Region Brüssel-Hauptstadt, sammelt.

Bild Osiris

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Was ist Osiris?

Osiris wird in der Region Brüssel-Hauptstadt für die Koordinierung von Baustellen auf öffentlichen Wegen benutzt. Die Datenbank in Osiris sammelt, an einer Stelle und in einem Format, alle Informationen und Kommunikation bezüglich der Baustellen auf dem öffentlichen Eigentum, sowohl auf gemeindlichen, als auf regionalen Wegen.

Alle offiziellen Handlungen (vom Plan bis zur Genehmigung, vom Bericht der Eröffnung der Baustelle bis zum Ende der Arbeiten) geschehen über die Osiris-Plattform. Es gibt auch eine vereinfachte Version von Osiris für Anträge, wo keine Koordinierung erforderlich ist.

Weitere Auskünfte finden Sie auf der Website von Brussel Mobiliteit (Brüssel Mobilität). Im Teil „opleidingen“ (Ausbildungen) stehen ebenfalls einige ausführlichen (PowerPoint-)Kurse über die Nutzung von Osiris und die geltenden Verpflichtungen zur Verfügung.

Rechtsrahmen

Die Bestimmungen werden in der Ordonnanz vom 3. Juli 2008 über die Baustellen auf öffentlichen Wegen (einige Artikel gelten noch) und in der Ordonnanz vom 3. Mai 2018 über die Baustellen auf öffentlichen Wegen, wie auch im Beschluss der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 4. April 2019 zur Durchführung der Ordonnanz vom 3. Mai 2018 über die Baustellen auf öffentlichen Wegen, festgelegt.

Im Rahmen der COVID-19-Krise wurden manche Verfahren vorübergehend (für Anträge bis zum 30. Juni 2021) gelockert.

Gebühr

Für einen Genehmigungsantrag oder einen Bericht der Eröffnung müssen den Straßenverwaltungen (Gemeinden und Regionen) Bearbeitungsgebühren gezahlt werden. Der Betrag variiert zwischen 20 und 80 EUR, worauf noch eine Indexierung gilt (für weitere Informationen, siehe Art. 87 der Ordonnanz vom Jahre 2018).

In diesem Augenblick wird das Entgelt für die Nutzung von Osiris, wie in der Ordonnanz bestimmt, nicht angewendet.

Verpflichtungen

Die Verwalter von Kabeln, Leitungsrohren und Leerrohren kontaktieren einander vor jeder Durchführung von Arbeiten, um zu überprüfen, ob, im für die Arbeiten geplanten Bereich, den Zugang zu den anwesenden physischen Infrastrukturen, unter berechtigten Bedingungen, möglich ist. Dies geschieht über KLIM, wobei ein KLIM-Antrag auch über die Osiris-Anwendung gestellt werden kann. Beweis hiervon soll dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung hinzugefügt werden.

Jede Baustelle in der Region Brüssel-Hauptstadt unterliegt einem Fünfjahresplan, einer Planung, Koordinierung und Genehmigung zur Durchführung, abgesehen von einigen Ausnahmen.

Institutionelle BittstellerInnen (BittstellerInnen, die Arbeiten auf Rechnung einer Behörde ausführen, oder wofür eine Gesetzgebung oder sektorale Regelung das Recht, Arbeiten auf öffentlichen Wegen durchzuführen, anerkennt) sollen ihre Arbeiten verpflichtet in Osiris eingeben.

Sie sollen ebenfalls ihre Baustellen planen: wenigstens zweimal im Jahr sollen die BittstellerInnen ihre Planung für das kommende Jahr anpassen.

Nebenan sollen sie auch einen Fünfjahresplan, in dem sie ihre bevorrechtigten Ziele andeuten, weiterleiten. Dieser soll wenigstens einmal im Jahr, und spätestens am 31. Oktober, in Osiris eingegeben werden.

Sie sollen ebenfalls über die Osiris-Plattform ihre Baustellen sowohl räumlich, als auch zeitlich mit den anderen institutionellen BittstellerInnen, koordinieren. Die appellierenden BittstellerInnen beantragen die anderen institutionellen BittstellerInnen auf Koordinierung. Sobald die Teilnehmer bekannt sind, wird ein führender Bittsteller, der den Genehmigungsantrag zur Durchführung der Arbeiten stellt, ernannt. Bei Baustellen, die eine starke Behinderung bewirken, kann eine Hyperkoordinierungszone, wofür Sonderbestimmungen gelten, festgelegt werden.

Die Anträge auf Genehmigungen zur Durchführung und die Erteilungen sollen in Osiris eingegeben werden, und alle Informationen, Dokumente und Datenverarbeitungen werden ausschließlich über Osiris empfangen und gesendet.

Für dringende Arbeiten oder Arbeiten mit zeitlich und räumlich geringem Umfang reicht eine Erklärung zur Durchführung: diese Arbeiten sind von der Genehmigung zur Durchführung befreit.

Zeitplan

Nach dem Antrag auf Koordinierung haben alle interessierten Parteien eine Frist von 15 Tagen, um sich zu melden. Binnen 30 Tagen nach dem Antrag soll jeder dann ein vereinfachtes Koordinierungsdossier mit der Information über die Arbeiten, die die AnstellerInnen durchführen möchten, einreichen. Osiris generiert danach einen Koordinierungsbericht.

Innerhalb von 150 Tagen nach dem Datum des Koordinierungsberichts soll der Antrag auf Genehmigung zur Durchführung gestellt werden.

Die Straßenverwaltung sendet dann binnen 30 Tagen eine Empfangsbestätigung, oder die Bitte um mehr Informationen, falls das Dossier nicht komplett ist. Nach diesen 30 Tagen, oder (falls später) nach der Empfangsbestätigung vom kompletten und konformen Dossier, erteilt die Straßenverwaltung innerhalb 30 Werktagen den Beschluss. Fehlt der Beschluss, dann wurde die Genehmigung abgelehnt.

Für Dossiers, woran die Koordinierungskommission für die Baustellen beteiligt ist (zum Beispiel Hyperkoordinierungsdossiers oder auf Baustellen entlang der regionalen Wege), gelten andere Friste.

Für Arbeiten mit geringem Umfang, wofür nur eine Erklärung zur Durchführung erforderlich ist, gilt, dass diese spätestens 10 Werktage vor der Eröffnung der Baustelle gemeldet werden sollen.