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GIPOD

Auf dieser Seite finden Sie weitere Auskünfte über GIPOD, die flämische Plattform, die die Informationen über (Erd)arbeiten, Veranstaltungen, und Behinderung des öffentlichen Eigentums in Flandern, sammelt.

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Was ist GIPOD?

GIPOD (Generiek Informatieplatform Openbaar Domein - Generisches Informationsplattform Öffentlichen Eigentums) ist eine flämische Austauschplattform, die für eine bessere Abstimmung zwischen Arbeiten an Versorgungsnetzen und/oder Straßenarbeiten sorgt, damit Arbeiten auf Umleitungsstrecken vermieden werden, und Konflikte zwischen Arbeiten und Veranstaltungen besser detektiert werden. Die GIPOD ist in erster Instanz für Kabel- und Leitungsbetreiber, Verwalter des öffentlichen Eigentums (Städte, Gemeinden und der „Agentschap Wegen en Verkeer“,) und für das Busunternehmen De Lijn gemeint. Ein Teil der Daten aus der GIPOD wird öffentlich zur Verfügung gestellt: so werden z.B. Informationen über Verkehrsbehinderung an GPS-Provider und Notdienste weitergeleitet.

Daneben wird die Plattform auch für die Koordinierung oder die gleichzeitige Ausführung von Bauarbeiten durch verschiedene Parteien verwendet: dies wird in „Synergie“ arbeiten genannt.

Eine registrierte Partei kann Erdarbeiten einführen, d.h. Eintragungen einer Einnahme des öffentlichen Eigentums. Es gibt drei Kategorien von Erdarbeiten:

  • Erdarbeiten der Kategorie 1: Erdarbeiten, wobei eine Fläche über 50 m² aufgebrochen wird.
  • Erdarbeiten der Kategorie 2: Erdarbeiten, wobei eine Fläche von wenigstens 3 m² und kleiner als 50 m² aufgebrochen wird.
  • Erdarbeiten der Kategorie 3: Erdarbeiten, wobei eine Fläche kleiner als 3 m² aufgebrochen wird.

Eine registrierte Partei kann auch einen Synergieantrag stellen, wobei mögliche interessierte Parteien informiert werden, dass für eine bestimmte Arbeit in Synergie zusammengearbeitet werden kann. Eine Organisation kann selbst auch Synergieinteressenzones ins System einführen, damit sie informiert wird, falls in dieser Zone ein Synergieantrag gestellt wird.

Rechtsrahmen

Die Bestimmungen werden im GIPOD-Dekret vom 4. April 2014 und im GIPOD-Ausführungserlass vom 9. Dezember 2016 festgelegt.

Das GIPOD-Dekret wird im Moment aktualisiert: das neue GIPOD-Dekret wird ab dem 1. Januar 2022 gelten. Im neuen Dekret wird unter anderem die verpflichtete Aufzeichnung aller Erdarbeiten der Kategorie 2 und 3 verarbeitet werden.

Gebühr

Die Benutzung von GIPOD ist kostenlos.

Verpflichtungen

Die Verpflichtung, Erdarbeiten in GIPOD einzugeben, ist der Kategorie und der Folgen der Arbeit abhängig (siehe oben bei „Was ist GIPOD?“):

  • Erdarbeiten der Kategorie 1: alle Erdarbeiten von Kategorie 1 sollen in GIPOD, spätestens 2 Monate vor dem geplanten Anfang (falls diese nicht zur Umstellung oder Neuverlegung anderer Leitungen von Versorgungsnetzen veranlassen), oder spätestens 6 Monate vor dem geplanten Anfang (falls diese schon zur Umstellung oder Neuverlegung anderer Leitungen von Versorgungsnetzen veranlassen oder falls sie zu einem Mehrjahresplan gehören), eingegeben werden.
  • Erdarbeiten der Kategorie 2: alle Erdarbeiten von Kategorie 2, die starke Behinderung verursachen werden, sollen in GIPOD, spätestens 3 Wochen vor dem Anfang der Arbeiten eingegeben werden (es sei denn, dass es sich um dringende Arbeiten handelt, dann gilt das Datum der Kenntnisnahme des geplanten Anfangs).
  • Erdarbeiten der Kategorie 3: alle Erdarbeiten von Kategorie 3, die eine Umleitung für den motorisierten Verkehr erfordern, sollen in GIPOD, spätestens 3 Wochen vor dem Anfang der Arbeiten eingegeben werden (es sei denn, dass es sich um dringende Arbeiten handelt, dann gilt das Datum der Kenntnisnahme des geplanten Anfangs).

GIPOD macht einen Unterschied zwischen Erdarbeiten und Arbeiten an Fassaden. Arbeiten an Fassaden müssen nicht registriert werden, wenn sie den Verkehr nicht hindern.

Alle UrheberInnen in GIPOD sind verpflichtet, eine Synergieinteressenzone, die wenigstens ihren jetzigen Wirkungsbereich umfasst, einzugeben.

Für alle Erdarbeiten von Kategorie 1 soll spätestens 2 Monate vor dem Anfang ein Synergieantrag gestellt werden.

Um einen Synergieantrag rechtzeitig stellen zu können, sollen die Betreiber mindestens zweimal pro Jahr (spätestens am 30. Juni und am 31. Dezember) die jährliche Planung ihrer Bauarbeiten in GIPOD eingeben.

Zeitplan

Der Zeitplan für den Antrag ist von den Kategorien abhängig und wird oben bei Verpflichtungen beschrieben.

Die UrheberInnen des Synergieantrags bestimmen die Antwortfrist. Für Synergieanträge gilt eine maximale Antwortfrist von 15 Kalendertagen. Danach starten 30 Kalendertage, um die Synergie konkret auszuarbeiten.

Aktualisierung GIPOD

Die GIPOD-Plattform wird im Moment aktualisiert, und mit zusätzlichen Funktionalitäten ausgestattet. Weitere Auskünfte finden Sie auf dieser Website.